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Publiziert am:

3. August 2023

Den Wintergarten über die KfW-Gruppe fördern: Geht das?

Kann man einen Wintergarten über die KfW-Gruppe fördern lassen? Ja, das geht. Unter Umständen sind Fördermittel für den Bau möglich. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Wintergärten und auch nur dann, wenn man einige Auflagen erfüllt. Sie zu erfüllen, sorgt dann aber auch dafür, dass man selbst im Winter einen komfortablen Wintergarten besitzt, den man relativ kostengünstig betreiben kann. 

Welche Wintergärten fördert die KfW-Gruppe?
Unterschieden werden bei den Wintergärten Warm- und Kaltwintergärten sowie Mischformen. Der Kaltwintergarten besitzt keine eigene Heizanlage. Er kann als Anbau ans Haus existieren, ist dann aber zumeist von den anderen Bereichen des Hauses abgetrennt, beispielsweise durch ein Wohnzimmerfenster und eine Terrassentür. Um es kurz zu machen: Solche Wintergärten fördert die KfW-Gruppe nicht. Etwas anders kann das bei den bisweilen auch Wohnwintergarten genannten Warmwintergärten aussehen. Sie sind beheizbar oder so mit einem beheizten Raum verbunden, dass sie von ihm mit beheizt werden.

Die KfW unterscheidet Neubau- und Bestandsbauförderung
Bei einem Neubau kann ein Wintergarten dazu beitragen, dass eine Immobilie einen KfW-Effizienzhausstandard erreicht. Bei jedem Neubau definiert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mindestanforderungen an die Energieeffizienz des Hauses. Häuser mit KfW-Effizienzhausstandard sind noch energieeffizienter. Für den Bau solch eines Hauses erhält man Fördermittel, die auch dem Wintergartenbau zugutekommen können. Bei einer Bestandsimmobilie kann der Anbau eines beheizten und gut gedämmten Wintergartens unter Umständen ebenfalls zur Energieeffizienz beitragen.

Auch in diesem Fall ist eine KfW-Förderung für den Wintergarten möglich. Geeignet ist hier der KfW-Kredit 261 für eine energieeffiziente Sanierung. In einigen Fällen können Baumaßnahmen an einem bestehenden Wintergarten auch zum altersgerechten Umbau eines Hauses beitragen und profitieren dann von Geldern aus dem KfW-Kreditprogramm 159 oder dem Zuschuss 455-B für den Abbau von Barrieren.

Fördermittel gibt es nicht nur bei der KfW
Die KfW-Gruppe ist für Immobilienbesitzer einer der wichtigsten Fördermittelgeber auf Bundesebene. Aber auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann helfen. Erweitert ein ans Haus angebauter Wintergarten die Wohnfläche und trägt zur Energieeffizienz des Hauses bei, sind Fördermittel der BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) möglich.

Unter Umständen lässt sich der Wintergarten als Anbau fördern. Förderfähig können aber auch einzelne Maßnahmen wie der Austausch der Glasflächen sein, wenn dadurch bessere Dämmwerte erreicht werden. Neben den Institutionen auf Bundesebene wie der KfW und dem BAFA gibt es Akteure auf Landes- und teils auf kommunaler Ebene, die ebenfalls für Anträge auf Fördermittel infrage kommen. Auf Landesebene sind das vor allem die Landesbanken und Landesministerien wie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. 

Erst Fördermöglichkeiten analysieren, dann Antrag stellen
Wichtig ist es, sich vor dem Bauvorhaben genau anzusehen, welche Förderungen möglich sind, welche Bedingungen gelten und wann Anträge gestellt werden müssen. Mitunter sind Förderungen kumulierbar. Das bedeutet, dass man neben der einen eine zweite Förderung beanspruchen kann. Die Fachleute vom Kroiher-Team helfen Ihren Kunden gern mit Tipps, damit sie die optimale Finanzierung ihres Wintergartens finden und – falls möglich – auch Fördermittel in sie integrieren.