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Publiziert am:

3. August 2023

Einen Wintergarten über die Baugrenze hinaus bauen: möglich?

Darf ein Wintergarten über die Baugrenze hinaus gebaut werden? Als Baugrenze bezeichnet man die Grenze derjenigen Fläche eines Grundstücks, auf der Gebäude und Gebäudeteile gebaut werden dürfen. Und im Allgemeinen sind sie auch für Wintergärten verbindlich. Das bedeutet: Es ist selbst dann vorteilhaft, sich mit Behörden vor dem Bau eines Wintergartens abzusprechen, wenn für das Bauvorhaben kein Bauantrag nötig ist. 

Definiert wird das Baufeld in der Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert in Deutschland grundsätzliche Regeln zur Bebauung eines Grundstücks. Paragraf 23 thematisiert die überbaubare Grundstücksfläche. In Absatz 3 heißt es: „Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten.“ Der Absatz definiert aber auch Ausnahmen: „Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden.“ Festgelegt werden die Baugrenzen (wenn vorhanden) im Bebauungsplan. Abgrenzen muss man sie von der Baulinie. Wenn sie vorgegeben wird, muss das Bauwerk bis zu dieser Linie gebaut werden. Baulinien können beispielsweise dann wichtig werden, wenn eine sogenannte geschlossene Bebauung geplant ist, in der benachbarte Häuser direkt aneinandergrenzen.

Ausnahmen sind möglich
Gibt der Bebauungsplan keine dagegen sprechenden Verbote vor, dürfen einige Anlagen ausnahmsweise auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Das gilt für sogenannte Nebenanlagen wie Anlagen für erneuerbare Energien sowie für „bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können“. Umgekehrt kann der Bebauungsplan aber auch Ausnahmen definieren, die außerhalb der Baugrenze gebaut werden, obwohl sie in der BauNVO nicht als Ausnahmen genannt werden. Das ist in Paragraf 23, Absatz 2 der BauNVO geregelt und gilt auch für Absatz 3.

Der Wintergarten als Anbau
Der Wintergarten als Anbau ans Haus muss sich in der Regel innerhalb der Baugrenze befinden, wenn der Bebauungsplan Baugrenzen definiert und keine passenden Ausnahmen nennt. Ein Blick auf den Bebauungsplan ist also vor dem Bau eines Wintergartens dringend zu empfehlen. Bisweilen dürfen Nebenanlagen wie Gartenhäuser auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Eine Mischung von Gartenhaus und Wintergarten könnte dann möglicherweise auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Aber dieser kleine Artikel kann die Frage, ob das zulässig ist, nicht abschließend beantworten und keine Rechtsberatung ersetzen.

Es gibt noch andere wichtige Vorschriften
Falls der Bebauungsplan keine Baugrenze vorgibt oder die Baugrenze der Grundstücksgrenze entspricht, können andere Vorschriften greifen. So gilt es eventuell, einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Die in der Bauordnung Bayerns festgelegte Grenze beträgt 0,4 H, aber mindestens drei Meter. 0,4 H bedeutet: Bei einer fünf Meter hohen Mauer muss ein Abstand von (5x0,4) zwei Metern eingehalten werden. Auch hier können Ausnahmen gelten. Nicht ganz unwichtig ist zusätzlich die Grundflächenzahl. Liegt die Grundflächenzahl zum Beispiel bei 0,4, darf der Inhaber des Grundstücks 40 Prozent der Fläche bebauen. Übersteigt die bebaute Fläche nach dem Bau des Wintergarten diesen Wert, kann es Schwierigkeiten geben.

Gartenhaus über Baugrenze bauen? Vorher informieren!
All diese Regeln sollten niemanden davon abhalten, den Bau eines Wintergartens zu planen. Aber sie zeigen, dass eine intensive Planung wichtig ist. Die Experten aus dem Kroiher-Team helfen Interessenten, die einen Wintergarten bauen möchten, gern bei sämtlichen Schritten.