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Publiziert am:

5. März 2023

Was ist bei der Fensterplanung zu beachten?

Sowohl bei den Fenstern (beispielsweise: Kunststofffenster) für einen Neubau als auch bei einem Fenstertausch in einem Bestandsgebäude gilt: Realisieren Sie keine Maßnahme ohne eine sorgfältige Planung. Eine gute Fensterplanung garantiert bei einem Neubau unter anderem die Wohnlichkeit und die Energieeffizienz des Gebäudes. Beim Altbau ist die Energieeffizienz ebenfalls ein Thema. Und in beiden Fällen geht es nicht zuletzt darum, alle gesetzlichen Vorgaben zu beachten. 

Für Fensterflächen gibt es Mindestmaße

Zur Fensterplanung bei einem Neubau gehört es in jedem Fall, die Mindestfensterfläche nicht zu unterschreiten. Die Landesbauordnungen geben hier die Voraussetzungen für Aufenthaltsräume vor und orientieren sich dabei oft (allerdings nicht immer!) an der Musterbauordnung. Sie definiert Aufenthaltsräume wie folgt: 

„Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.“ 

 In Paragraf 47 gibt die Musterbauordnung vor, dass Fensteröffnungen in solchen Räumen eine Größe von „mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben“. Das Mindestmaß sorgt für so viel Tageslicht, dass sich Menschen im Raum wohlfühlen. In der Fensterplanung muss die Vorgabe berücksichtigt werden. 

Ganz wichtig: Fenster und Energieeffizienz

Bei der Fensterplanung für Neubauvorhaben müssen Bauherren auch berücksichtigen, dass die Fenster zur Energieeffizienz beitragen sollten, die das neu errichtete Gebäude laut Gebäudeenergiegesetz mindestens zu erreichen hat. Sie sollten deshalb auf den sogenannten U-Wert des Fensters achten. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie in einer bestimmten Zeit durch das Fenster nach außen dringt. Der Wert sollte möglichst niedrig sein, wobei modernste Fenster heute auf Werte von unter 1 W/(m2K) kommen. 

Auch bei umfangreichen Sanierungsvorhaben in Bestandsgebäuden, die mit einem Austausch von Fenstern verbunden sind, müssen unter Umständen Vorgaben zur Energieeffizienz beachtet werden. Das Gebäudeenergiegesetz definiert hier ebenfalls Mindestanforderungen. Zudem gilt: Wer Fördermittel (beispielsweise von der KfW-Gruppe) nutzen möchte, muss bei der Energieeffizienz des Gebäudes oft deutlich besser sein als das, was das Gesetz als Mindestanforderung vorgibt. Das muss man ebenfalls in der Fensterplanung berücksichtigen. 

Fensterplanung: Es geht nicht nur um Vorgaben

Bei der Fensterplanung für Neubau- und Sanierungsvorhaben geht es natürlich nicht nur darum, gesetzliche Auflagen zu erfüllen. Die Fenster sollen zusätzlich immer möglichst gut dazu beitragen, dass sich die Bewohner des jeweiligen Hauses in der Immobilie wohlfühlen. Natürlich spielt Energieeffizienz dabei ebenfalls eine Rolle. Heutzutage wird kaum jemand eine Immobilie als attraktiv empfinden, die die Heizkosten aufgrund mangelhafter Wärmedämmung der Fenster oder anderer Bauteile nach oben treibt. 

Darüber hinaus spielt die Optik der Fenster eine Rolle. Schließlich kann ihr Aussehen (Farbe und Form) entscheidend zum Aussehen der Immobilie beitragen. Hier sollte der persönliche Geschmack entscheiden, welche Art von Fenster passt. Aber Achtung: Bisweilen gibt der Bebauungsplan Vorgaben, die ein Hausbesitzer beachten muss. Ebenso wichtig bei der Fensterplanung ist die Frage: Welche Eigenschaften eines Fensters  sind zusätzlich wichtig? In einer relativ lauten Gegend kann beispielsweise Lärmschutz bei der Fensterplanung eine große Rolle spielen. Bei nach Süden zeigenden Fenstern ist eventuell ein effizienter Sonnenschutz wichtig. Die Fensterexperten bei Kroiher können Hausbesitzer bei der Fensterplanung unterstützen, sodass die sich am Ende für die optimale Lösung entscheiden.