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Publiziert am:

12. Juni 2023

Was ist eine Pergola?

Was ist eine Pergola? Die Frage kann beim Bau von Pergolen wichtig werden. Viele assoziieren mit der Pergola einen Laubengang. Terrassenüberdachung ist ein weiterer Begriff, der gern im Zusammenhang mit Pergolen auftaucht. Und auch er passt irgendwie. Aber darf eine Pergola überhaupt ein geschlossenes Dach haben? Das kann unter anderem bei der Frage wichtig sein, ob der Bau einer Pergola genehmigungspflichtig ist. 

Was ist eine Pergola: dasselbe wie ein Laubengang?

Im Duden steht als Definition einer „Pergola“: „berankter Laubengang“. Und das Infoportal Baunetzwissen beschreibt die klassische Pergola als einen „raumbildenden Säulen- oder Pfeilergang“ zwischen Haus und Terrasse. Sie habe, so Baunetzwissen weiter, vor allem als Zierde und weniger als Wind- Sonnen- oder Sichtschutz gedient. 

In der Regel war eine klassische Pergola an den Seiten offen und schloss auch oben nicht mit einem durchgehenden Dach ab. Das ist heute aber keine allgemeingültige Definition der Pergola. So bieten Händler heute beispielsweise auch Pergolen mit geschlossenen Dächern an. Einsetzbar sind die Pergolen zum Beispiel als (offene oder geschlossene) Terrassenüberdachungen, als Zierelement im Garten und/oder als Rankhilfe. 

Pergolen sind seit der Antike bekannt

Assyrer, Griechen und Römer haben die Pergolen bereits gekannt und in der christlichen Kunst bildeten sie bisweilen den Hintergrund in Bildern der Madonna mit ihrem Kind. Pergolen bilden eine Art schützenden Kokon, ohne die Natur komplett auszusperren. Heute existieren sie als fest am Haus montierte oder freistehende Variante. Häufig werden Pergolen aus Holz gebaut. Allerdings gibt es auch Varianten aus Aluminium, die sich in zahlreichen Farben pulverbeschichten lassen. Achten sollte man beim Bau der Pergola auf eine geeignete Höhe, die auch größeren Menschen für einen komfortablen Aufenthalt genügt. 

Benötigt man für eine Pergola eine Baugenehmigung?

In Bayern ist oft keine Baugenehmigung für den Bau einer Pergola nötig. Das zeigt die Liste mit verfahrensfreien Bauvorhaben, die das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf seiner Website veröffentlicht hat. Pergolen stehen dort in der Rubrik „unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen“. 

Sie sind in der Auflistung nicht näher definiert, stehen dort aber beispielsweise zusammen mit Terrassen, Teppichstangen, Markisen und Jägerständen. Es spricht deshalb einiges dafür, dass relativ offene und einfache Varianten der Pergola gemeint sind. Wird eine Pergola dagegen als Terrassenüberdachung verwendet, gibt es gesonderte Regeln. Diese Überdachungen sind bei einer „Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“ genehmigungsfrei. Die Regeln sind aber nicht in jedem Bundesland gleich. So steht etwa in einem Merkblatt der Stadt Duisburg (NRW): 

„Eine Pergola ist ein nach oben offener Laubengang, der zum Ranken von Pflanzen dient. Von einer Pergola kann nicht mehr die Rede sein, wenn sie mit einer Bedachung ausgeführt wird.“ 

Kleine Rankhilfen sind also problemlos. Je mehr die Pergola einer Überdachung dient, desto eher kann eine Genehmigung nötig sein. Im Zweifelsfall sollte man deshalb vor dem Bau einer Pergola bei der zuständigen kommunalen Behörde anfragen, ob das Bauvorhaben genehmigt werden muss. 

Eine Pergola kann auch ein reizvoller Anbau an einen Wintergarten sein und gemeinsam mit ihm eine reizvolle Einheit bilden.