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Publiziert am:

3. August 2023

Wintergarten: Wie versichern, damit man ihn optimal schützt?

Viele Besitzer eines Hauses mit Wintergarten möchten ihn schützen, ihren Wintergarten: Wie versichern ihn Leute, die sich wirklich auskennen? Versicherungen sind ein guter Baustein für den Schutz und möglicherweise muss man nach dem Bau eines Wintergartens bereits bestehende Versicherungen erweitern, damit sie weiterhin uneingeschränkt gelten. Eventuell ist auch ein Neuabschluss einer Versicherung sinnvoll. Wie man den Wintergarten versichert, ist dabei stets auch abhängig von der Abwägung, wie viel Sicherheit man haben möchte und sich leisten kann oder sich wünscht. 

Versicherungen gehören regelmäßig auf den Prüfstand
Ganz allgemein gilt: Man sollte immer wieder einmal prüfen, welche Versicherungen man abgeschlossen hat, ob die Konditionen noch zur aktuellen Situation passen und ob der Versicherungsschutz eventuell ergänzt werden sollte. Für den Versicherungsschutz rund um eine Immobilie bietet der Bau eines Wintergartens eine gute Gelegenheit, solch eine Analyse durchzuführen. 

Wintergarten: Einige Versicherungen muss man anpassen
Der Wintergarten kann die Bedingungen verändern, die für die Wohngebäudeversicherung gelten. Die Wohnfläche wird durch einen Warmwintergarten vergrößert. Darüber hinaus steigert der Wintergarten oft den Immobilienwert. Das sind Faktoren, die möglicherweise auch den Beitrag zur Wohngebäudeversicherung erhöhen, sodass der Bau des Wintergartens dem Versicherer gemeldet werden muss. Versäumt man das, kann der Versicherer im Schadensfall seine Leistungen kürzen oder im Extremfall sogar Leistungen komplett verweigern.

Ähnliches gilt unter Umständen für die Hausratversicherung, die bei Schäden am Inventar des Hauses greift. Das Inventar des Wintergartens kann hier einiges verändern, sodass der Versicherer alte Konditionen für die Versicherung nicht mehr aufrechterhält. Die Beiträge werden teurer. Oft handelt es sich um geringe Beträge. Aber auch hier sollte niemand vergessen , dem Versicherer den Bau des Wintergartens zu melden.

Wintergarten versichern: an Elementarschadenschutz denken
Bei der Frage, wie man einen Wintergarten versichern soll, ist auch immer der Blick darauf wichtig, was bestehende Versicherungen (noch) nicht abdecken. Eine Wohngebäudeversicherung greift in der Regel bei Schäden, die beispielsweise durch einen Sturm ab der Stufe 8, Blitzschlag, Leitungswasser oder Feuer entstehen. Sie deckt aber in der Basisvariante zumeist keine Schäden ab, die am Wintergarten oder der übrigen Immobilie beispielsweise von Starkregen verursacht werden. Solche Wetterereignisse könnten in Zukunft aufgrund des Klimawandels stark ansteigen. Das geht aus der 2021 veröffentlichten Klimawirkungs- und Risikoanalyse (KWRA) des Bundes hervor. Als Haus- und Wintergartenbesitzer sollte man deshalb darüber nachdenken, ob der Zusatz „Elementarschäden“ für die Wohngebäudeversicherung nicht eine gute Idee ist.

Ebenfalls eine Option: die Glasversicherung
Bei der Frage, wie man einen Wintergarten versichern kann, sollte die Glasversicherung nicht unerwähnt bleiben. Sie ist häufig ein möglicher Zusatz zur Hausratversicherung. Ein Wintergarten besteht zu einem großen Teil aus Glasflächen. Sie sind zwar robust und halten diverse Stöße aus. Dennoch kann es irgendwann zu einem Glasbruch kommen. Hausrat- und Wohngebäudeversicherung reichen dann oft nicht aus. Der Zusatzbaustein „Glasbruch“ hilft dabei, solche Unfälle finanziell gut zu überstehen.

Wer Interesse an einem Wintergarten hat, kann sich auf der Website des Unternehmens Kroiher über Kalt- und Warmwintergärten informieren. Darüber hinaus ist auch ein Besuch der Fenster- und Wintergartenausstellung von Kroiher in Raubling (Landkreis Rosenheim) möglich.